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§ 10 Ältestenrat

1. Der Ältestenrat besteht maximal aus 3 Personen.

2. Der Ältestenrat wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt.

3. Der Ältestenrat ist als beratendes Organ für den Verein tätig. Der Vorstand, die Vereinsverwaltung und die Mitgliederversammlung kann den Ältestenrat bei schwierigen Entscheidungen um eine Empfehlung bitten.


§ 11 Auflösung

1. Das Vermögen des Vereins umfasst den gesamten Besitz des Hauptvereins einschließlich aller Abteilungen.

2. Löst sich eine Abteilung auf, so fällt deren Vermögen und Sportausrüstung an den Hauptverein.

3. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussfassung ist eine 2/3 Mehrheit aller Mitglieder notwendig.

4. Die Mitgliederversammlung hat für den Fall der Auflösung einen oder mehrere Liquidatoren zu bestellen. Werden mehrere Liquidatoren bestellt, so sind sie nur gemeinsam vertretungsberechtigt.

5. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Gläubigern nur das Vereinsvermögen.

6. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines steuerbegünstigen Zwecks fällt das Vermögen an die Stadt Lauf a.d. Pegnitz, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


§ 12 Schlussbestimmung

Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.