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BFV Vorgaben für den Trainingsspielbetrieb

 

Trainingsspiele zur Vorbereitung auf die Saison sind in Bayern ab wieder erlaubt. Allerdings unter strikten Hygieneregeln. Die Vereinsverantwortlichen, Trainer, Betreuer und Spieler sind bereits informiert. Für alle anderen zur Kenntnis:

  • Die Anwesenheit von Zuschauern beim Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb ist ausgeschlossen.
  • Für die Durchführung zwingend notwendige Personen sind zugelassen (z.B.: notwendige Fahrer/-innen im Jugendbereich, Begleitung für Menschen mit Handicap)
  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen (z.B. Fotograf*innen), kann dieser nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt werden
  • Von jeder am Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb teilnehmenden Person hat eine Kontaktdatenerfassung zu erfolgen.
  • Diese beinhaltet den Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) jedes Teilnehmers.
  • Beim Trainingsspielbetrieb müssen die Daten sämtlicher im ESB eingetragenen Personen nicht erfasst werden, da diese über den ESB bereits erfasst sind. Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim Heimverein.

Weitere Links:

Der BFV Leitfaden den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb im Freien im bayerischen Amateurfußball

Das SVS Hygienekonzept bei Heimspielen

 

Jürgen Schmidt

11. August 2020